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Umweltmanagement

Umweltmanagementsysteme nehmen einen immer größeren Stellenwert im betrieblichen Alltag ein. Mit der RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge wurde festgelegt, dass wenn die Art der Arbeiten oder Dienstleistungen es rechtfertigt, dass bei Ausführung des öffentlichen Auftrags Umweltmanagementmaßnahmen oder Umweltmanagementsysteme zur Anwendung kommen, kann die Anwendung solcher Maßnahmen bzw. Systeme vorgeschrieben werden.
integriertes Management Auch die Vorteile in Bezug auf ein höhere Rechtssicherheit und die Minimierung von Haftungsrisiken sprechen für die Einführung eines Umweltmanagementsystems. Die wichtigsten Systeme sind:

ISO 14001
Die ISO 14001 beschreibt ein weltweit anerkanntes Umweltmanagementsystem. Die darin beschriebenen Forderungen führen zum bewussten Umgang mit umweltrelevanten Stoffen. Es müssen beispielweise alle Aktivitäten ermittelt werden die einen Einfluss auf die Umwelt haben, oder haben können. Dabei werden mögliche Notfallsituationen ermittelt und die durchzuführenden Maßnahmen festgelegt.
Umweltrelevante Stoffströme wie Abwasserbelastungen, Abgase oder Verbrauchsmengen von umweltkritischen Stoffen müssen ermittelt, und gemessen werden. Dabei ist eine Reduzierung dieser Werte anzustreben. Die kritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik führt zwangsläufig dazu, dass Einsparpotentiale erkannt werden, und somit auch Kostenvorteile entstehen.

Der Aufbau der ISO 14001 ist prozessorientiert. Wie bei der ISO 9001 ist die kontinuierliche Verbesserung, die ausreichende Zurverfügungstellung von Ressourcen, die Lenkung von Dokumenten, die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen, die Durchführung interner Audits und die Bewertung des Managementsystem fester Bestandteil des Umweltmanagementsystems.

EMAS
EMAS ist das von der EU ins Leben gerufene Umweltmanagementsystem welches mehrfach überarbeitet wurde und auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung existiert.

EMAS geht in einigen Punkten über die Forderungen, die sich aus der ISO 14001 ergeben, hinaus und fordert vom Unternehmen eine Umweltbetriebsprüfung und einmal jährlich eine Umwelterklärung, die von einem Umweltgutachter zu validieren ist. Speziell für kleine und mittlere Unternehmen sieht EMAS Erleichterungen vor, so können unter gewissen Voraussetzungen die Intervalle für die Umweltbetriebsprüfung und Umwelterklärung auf 2 Jahre verlängert werden.

Weitere Infos erhalten Sie hier: www.emas.de

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