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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewinnt in den Betrieben immer mehr an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage ist mit dem Arbeitsschutzgesetz gegeben.

Auszug §3 Arbeitsschutzgesetz (Absatz 1):
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Arbeitssicherheit Gem. §3 Absatz (2) hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen......

Im Ernstfall muss ein Unternehmer nachweisen, dass er seiner Organisationspflicht nachgekommen ist, was praktisch nur mit einer dokumentierten Organisation möglich ist. Für eine dokumentierte Organisation des Arbeitsschutzes bieten sich heute mehrere Systeme an, die den Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen. Welches System in welchem Betrieb zu bevorzugen ist, hängt von der Art des Betriebes ab und ob ein Auftraggeber bestimmte Forderungen stellt.

BS OHSAS 18001
Das Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach dem englischen Standard BS OHSAS 18001 bietet eine gute Kompatiblität zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001 und zum Umweltmanagement nach ISO 14001.

SMS / BG RCI
Weit verbreitet ist auch die von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie entwickelte Organisation des Arbeitsschutzes mit der Bezeichnung SMS - Sicher mit System. Für dieses Arbeitsschutzmanagementsystem gibt es eine umfangreiche Dokumentation im Internet unter www.sicher-mit-system.de. Weiter ist die CD-ROM sms.digital erhältlich, auf der eine Vielzahl von Arbeitshilfen verfügbar ist.

SCC Sicherheits Certifcat Contractoren
Herausgeber des SCC- Regelwerkes ist die DGMK - Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. Es beschreibt die Zertifizierung von Kontrakoren, die in den Betriebsstätten des Auftraggebers tätig sind und findet hauptsächlich in Raffinerien, Chemiewerken oder im Bereich der Erdölförderung Anwendung. Umweltgefährdungen müssen bekannt sein und die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen müssen festgelegt sein. Bei der Zertifizierung wird unterschieden:

- kleine Unternehmen bis 35 Mitarbeiter und ohne Subunternehmer (SCC*)
- Unternehmen mit über 35 Mitarbeiter oder kleine Unternehmen mit Subunternehmer (SCC**)
- Personaldienstleister (SCP)

Die gesetzliche Vorgaben des Arbeitsschutzes werden insoweit überschritten, da das Personal und die Führungskräfte an speziellen SCC-Schulungen regelmäßig teilnehmen muss und SCC-Prüfungen abgelegt werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.scc-net.de

OHRIS
Vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurden das Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS herausgegeben welches neben dem Arbeitsschutz auch die Anlagensicherheit mit einbezieht. Zur Internetseite gelangen Sie hier: OHRIS

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